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   BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09   

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https://dejure.org/2010,3470
BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09 (https://dejure.org/2010,3470)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2010 - VII R 47/09 (https://dejure.org/2010,3470)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2010 - VII R 47/09 (https://dejure.org/2010,3470)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Ausfuhrerstattung, wenn der BSE-Schnelltest nicht in einem zugelassenen Labor durchgeführt worden ist - Keine Fiktion einer erstattungsrechtlichen Voraussetzung wegen Fehlverhaltens eines Dritten - Keine Verlagerung der Entscheidung über Schadenersatz im ...

  • openjur.de

    Keine Ausfuhrerstattung, wenn der BSE-Schnelltest nicht in einem zugelassenen Labor durchgeführt worden ist; Keine Fiktion einer erstattungsrechtlichen Voraussetzung wegen Fehlverhaltens eines Dritten; Keine Verlagerung der Entscheidung über Schadenersatz im ...

  • Bundesfinanzhof

    EGV 800/1999 Art 21 Abs 1, EGV 800/1999 Art 35 Abs 1, EGV 999/2001, EGV 1248/2001, FlBG § 10, FlHV § 5 Abs 3, FlHV § 6 Abs 1, BSEUntersV § 1 Abs 1, BSEUntersV § 2
    Keine Ausfuhrerstattung, wenn der BSE-Schnelltest nicht in einem zugelassenen Labor durchgeführt worden ist - Keine Fiktion einer erstattungsrechtlichen Voraussetzung wegen Fehlverhaltens eines Dritten - Keine Verlagerung der Entscheidung über Schadenersatz im ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine Ausfuhrerstattung, wenn der BSE-Schnelltest nicht in einem zugelassenen Labor durchgeführt worden ist - Keine Fiktion einer erstattungsrechtlichen Voraussetzung wegen Fehlverhaltens eines Dritten - Keine Verlagerung der Entscheidung über Schadenersatz im ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 EGV 800/1999, Art 35 Abs 1 EGV 800/1999, EGV 999/2001, EGV 1248/2001, § 10 FlBG
    Keine Ausfuhrerstattung, wenn der BSE-Schnelltest nicht in einem zugelassenen Labor durchgeführt worden ist - Keine Fiktion einer erstattungsrechtlichen Voraussetzung wegen Fehlverhaltens eines Dritten - Keine Verlagerung der Entscheidung über Schadenersatz im ...

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verordnung (EG) Nr. 800/1999 Art. 21, 35
    Keine Ausfuhrerstattung, wenn der BSE-Schnelltest nicht in einem zugelassenen Labor durchgeführt worden ist

  • rewis.io

    Keine Ausfuhrerstattung, wenn der BSE-Schnelltest nicht in einem zugelassenen Labor durchgeführt worden ist - Keine Fiktion einer erstattungsrechtlichen Voraussetzung wegen Fehlverhaltens eines Dritten - Keine Verlagerung der Entscheidung über Schadenersatz im ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Ausfuhrerstattung, wenn der BSE-Schnelltest nicht in einem zugelassenen Labor durchgeführt worden ist - Keine Fiktion einer erstattungsrechtlichen Voraussetzung wegen Fehlverhaltens eines Dritten - Keine Verlagerung der Entscheidung über Schadenersatz im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EG)1999 Nr. 800 /; VO ( EG)2001 Nr. 1248 /
    Verlust eines Erstattungsanspruchs im Hinblick auf eine Durchführung eines für den Nachweis der gesunden und handelsüblichen Qualität des Rindfleischs auszuführenden unionsrechtlich vorgeschriebenen BSE-Schnelltests in einem hierfür zugelassenen Labor

  • datenbank.nwb.de

    Keine Ausfuhrerstattung, wenn der BSE-Schnelltest nicht in einem zugelassenen Labor durchgeführt worden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BSE-Test für ausgeführtes Rindfleisch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlust eines Erstattungsanspruchs im Hinblick auf eine Durchführung eines für den Nachweis der gesunden und handelsüblichen Qualität des Rindfleischs auszuführenden unionsrechtlich vorgeschriebenen BSE-Schnelltests in einem hierfür zugelassenen Labor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 437
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 26.05.2005 - C-409/03

    SEPA - Ausfuhrerstattungen - Rindfleisch - Schlachtungen aus besonderem Anlass -

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09
    Der EuGH hat bereits entschieden, dass die unionsrechtlich vorgesehene Untersuchung mehr als 30 Monate alter Rinder durch nationale Regelungen auf mehr als 24 Monate alte Rinder erweitert werden durfte (EuGH-Urteil vom 25. Februar 2010 C-562/08 --Müller Fleisch--, ZfZ 2010, 134) und dass auch Verkehrsbeschränkungen aufgrund nationaler Rechtsvorschriften der handelsüblichen Qualität der Erzeugnisse entgegenstehen (EuGH-Urteil vom 26. Mai 2005 C-409/03 --SEPA--, Slg. 2005, I-4321, ZfZ 2005, 336).

    Darüber hinaus kann für den Streitfall ohnehin nicht angenommen werden, dass ein etwaiges Vertrauen der Klägerin in die Rechtmäßigkeit der zunächst seitens der Veterinärbehörde erteilten Genusstauglichkeitsbescheinigung (bei der es sich im Übrigen nicht um einen die Ausfuhrerstattung betreffenden Grundlagenbescheid handelt vgl. EuGH-Urteil --SEPA-- in Slg. 2005, I-4321, ZfZ 2005, 336, Rz 30) eine Anspruchsvoraussetzung gegenüber einer anderen Behörde --dem HZA-- zu begründen vermag.

  • EuGH, 21.06.2007 - C-428/05

    Laub - Ausfuhrerstattungen - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Begriff der zu

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09
    Dem vom FG für seine Ansicht angeführten EuGH-Urteil vom 21. Juni 2007 C-428/05 --Laub-- (Slg. 2007, I-5069, ZfZ 2007, 192) ist nichts anderes zu entnehmen.

    Dass der Ausführer von seinen erstattungsrechtlichen Hauptpflichten zu entbinden ist, wenn er an deren Erfüllung durch behördliches Fehlverhalten gehindert wird, lässt sich nicht auf das EuGH-Urteil in Slg. 2007, I-5069, ZfZ 2007, 192 stützen.

  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 131/05

    Haftung kommunaler Gebietskörperschaften oder der Länder für fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09
    Wird der dem Ausführer obliegende Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen durch das ihm nicht zuzurechnende pflichtwidrige Verhalten eines Dritten --auch einer Behörde-- vereitelt, hat er ggf. einen Anspruch auf Schadenersatz (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2006 III ZR 131/05, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2006, 966; Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 22. Mai 1996  4 U 733/95, Recht der internationalen Wirtschaft 1998, 648, mit Anmerkung Landry/Harings).
  • BFH, 07.11.2002 - VII R 49/01

    Vorlage eines Beförderungspapiers - Vorschussweise gewährte Ausfuhrerstattung -

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09
    Des Weiteren kann nach der Rechtsprechung des Senats ein etwaiges rechtswidriges Verhalten einer für die Anwendung des Unionsrechts zuständigen Stelle kein berechtigtes Vertrauen des Betroffenen auf eine unionsrechtswidrige Behandlung begründen, was erst recht dann gelten muss, wenn die Ausfuhrerstattung --wie im Streitfall-- noch gar nicht gewährt worden ist, sondern erst darüber zu entscheiden ist, ob der Ausführer, wie Art. 35 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 800/1999 in der damaligen Fassung vorschreibt, seinen Erstattungsanspruch nachgewiesen hat (Senatsurteil vom 7. November 2002 VII R 49/01, BFHE 200, 453, ZfZ 2003, 89; Senatsbeschluss vom 23. August 2000 VII B 145, 146/00, BFH/NV 2001, 75, ZfZ 2001, 19, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-562/08

    Müller Fleisch - System zur Überwachung der bovinen spongiformen Enzephalopathie

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09
    Der EuGH hat bereits entschieden, dass die unionsrechtlich vorgesehene Untersuchung mehr als 30 Monate alter Rinder durch nationale Regelungen auf mehr als 24 Monate alte Rinder erweitert werden durfte (EuGH-Urteil vom 25. Februar 2010 C-562/08 --Müller Fleisch--, ZfZ 2010, 134) und dass auch Verkehrsbeschränkungen aufgrund nationaler Rechtsvorschriften der handelsüblichen Qualität der Erzeugnisse entgegenstehen (EuGH-Urteil vom 26. Mai 2005 C-409/03 --SEPA--, Slg. 2005, I-4321, ZfZ 2005, 336).
  • BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00

    Rückforderung differenzierter Ausfuhrerstattung bei verspäteter Vorlage des

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09
    Des Weiteren kann nach der Rechtsprechung des Senats ein etwaiges rechtswidriges Verhalten einer für die Anwendung des Unionsrechts zuständigen Stelle kein berechtigtes Vertrauen des Betroffenen auf eine unionsrechtswidrige Behandlung begründen, was erst recht dann gelten muss, wenn die Ausfuhrerstattung --wie im Streitfall-- noch gar nicht gewährt worden ist, sondern erst darüber zu entscheiden ist, ob der Ausführer, wie Art. 35 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 800/1999 in der damaligen Fassung vorschreibt, seinen Erstattungsanspruch nachgewiesen hat (Senatsurteil vom 7. November 2002 VII R 49/01, BFHE 200, 453, ZfZ 2003, 89; Senatsbeschluss vom 23. August 2000 VII B 145, 146/00, BFH/NV 2001, 75, ZfZ 2001, 19, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 01.12.2005 - C-309/04

    Fleisch-Winter - Ausfuhrerstattungen - Voraussetzung für die Gewährung -

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09
    Es handelt sich hierbei um eine materielle Voraussetzung für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 1. Dezember 2005 C-309/04 --Fleisch-Winter--, Slg. 2005, I-10349, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2006, 57).
  • VGH Bayern, 28.04.2008 - 9 BV 04.2401

    Tauglichkeitserklärungen für Rindfleisch; Rücknahme; amtliche

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09
    Ein in nicht zugelassenen Labors durchgeführter Schnelltest steht daher der Verkehrsfähigkeit des Fleischs und der Erteilung einer Genusstauglichkeitsbescheinigung entgegen (ebenso: Urteil des BayVGH vom 28. April 2008  9 BV 04.2401, Sammlung lebensmittelrechtlicher Entscheidungen 58, 283).
  • BFH, 16.11.1982 - VII R 108/77

    Befugnis zur Schätzung - Rückforderung - Ausfuhrerstattung

    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09
    Dies hat der Senat für aufgrund falscher behördlicher Auskünfte fehlende Erstattungsvoraussetzungen bereits entschieden (vgl. Senatsurteile vom 16. November 1982 VII R 108/77, BFHE 137, 207, BStBl II 1983, 226; vom 13. April 1983 VII R 110/77, nicht veröffentlicht).
  • OLG Nürnberg, 22.05.1996 - 4 U 733/95
    Auszug aus BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09
    Wird der dem Ausführer obliegende Nachweis der Erstattungsvoraussetzungen durch das ihm nicht zuzurechnende pflichtwidrige Verhalten eines Dritten --auch einer Behörde-- vereitelt, hat er ggf. einen Anspruch auf Schadenersatz (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2006 III ZR 131/05, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2006, 966; Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 22. Mai 1996  4 U 733/95, Recht der internationalen Wirtschaft 1998, 648, mit Anmerkung Landry/Harings).
  • BFH, 13.04.1983 - VII R 110/77
  • BFH, 26.01.2012 - VII R 24/10

    Keine Ausfuhrerstattung für Rindfleisch, wenn sich die ordnungsgemäße

    Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 24. August 2010 VII R 47/09 (BFHE 231, 437, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2010, 334) entschieden hat, waren Rinder im Alter von über 24 Monaten gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE vom 1. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1659) in der Fassung der ersten Änderungsverordnung vom 25. Januar 2001 (BGBl I 2001, 164) im Rahmen der Fleischuntersuchung mit einem unionsrechtlich anerkannten Test (Schnelltest) in einem dafür zugelassenen Labor zu untersuchen.

    Da --wie mit Senatsurteil in BFHE 231, 437, ZfZ 2010, 334 ausgeführt-- dem Ausführer nicht ein in beliebiger Weise zu erbringender Nachweis obliegt, dass das ausgeführte Rindfleisch aus BSE-freien Beständen stammt, sondern die gesunde und handelsübliche Qualität auszuführenden Rindfleischs einen unionsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Schnelltest (mit negativem Ergebnis) erfordert, stellt sich vielmehr die entscheidende Frage, inwieweit es wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist, dass die Ausfuhrerzeugnisse der Klägerin in dem betreffenden Labor fehlerhaft getestet wurden.

    Dies rechtfertigt aber weder eine Beweislastumkehr, da die Beweislage des HZA nicht etwa besser und das Fehlverhalten des Labors auch nicht --wie das FG meint-- seiner Sphäre zuzuordnen ist, noch kommt es in Betracht, das Vorliegen einer fehlenden erstattungsrechtlichen Voraussetzung zu fingieren, weil der Ausführer ihr Fehlen nicht zu vertreten hat (vgl. Senatsurteil in BFHE 231, 437, ZfZ 2010, 334).

  • BFH, 13.05.2015 - VII R 63/13

    Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche

    Eine --nachdem die Auslegung der maßgebenden unionsrechtlichen Vorschriften geklärt ist-- unionsrechtswidrige Behandlung zu seinen Gunsten kann der Wirtschaftsbeteiligte nicht verlangen, was erst recht dann gelten muss, wenn die Ausfuhrerstattung --wie im Streitfall-- noch gar nicht gewährt worden ist, sondern erst darüber zu entscheiden ist, ob der Ausführer seinen Erstattungsanspruch nachgewiesen hat (Senatsurteil vom 24. August 2010 VII R 47/09, BFHE 231, 437, ZfZ 2010, 334).
  • BFH, 13.05.2015 - VII R 6/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit den BFH-Beschlüssen vom 13. 05. 2015 VII R

    Eine --nachdem die Auslegung der maßgebenden unionsrechtlichen Vorschriften geklärt ist-- unionsrechtswidrige Behandlung zu seinen Gunsten kann der Wirtschaftsbeteiligte nicht verlangen, was erst recht dann gelten muss, wenn die Ausfuhrerstattung --wie im Streitfall-- noch gar nicht gewährt worden ist, sondern erst darüber zu entscheiden ist, ob der Ausführer seinen Erstattungsanspruch nachgewiesen hat (Senatsurteil vom 24. August 2010 VII R 47/09, BFHE 231, 437, ZfZ 2010, 334).
  • BFH, 13.05.2015 - VII R 62/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 13.05.2015 VII R 63/13 -

    Eine --nachdem die Auslegung der maßgebenden unionsrechtlichen Vorschriften geklärt ist-- unionsrechtswidrige Behandlung zu seinen Gunsten kann der Wirtschaftsbeteiligte nicht verlangen, was erst recht dann gelten muss, wenn die Ausfuhrerstattung --wie im Streitfall-- noch gar nicht gewährt worden ist, sondern erst darüber zu entscheiden ist, ob der Ausführer seinen Erstattungsanspruch nachgewiesen hat (Senatsurteil vom 24. August 2010 VII R 47/09, BFHE 231, 437, ZfZ 2010, 334).
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